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Rechtliche Klarheit für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen

WEG-Recht & Gemeinschaftsangelegenheiten

Das Wohnungseigentümerrecht (kurz WEG-Recht) hat durch verschiedene Reformen in den vergangenen Jahren, umfangreiche Rechtsprechung und politische Vorgaben eine hohe Komplexität auch in der Praxis erreicht. Konflikte zwischen Eigentümern und der Gemeinschaft oder unter den Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft haben ihren Grund häufig in baulichen Veränderungen, Sonderumlagen, unklaren Sondernutzungsrechten oder Beschlussfassungen der Eigentümerversammlung.

Unsere Leistungen

im WEG-Recht & Gemeinschaftsangelegenheiten

Unsere Kanzlei begleitet Eigentümer, Verwalter, Beiräte und Investoren bei allen Fragestellungen des WEG-Rechts.

Wir prüfen Beschlüsse, begleiten Verwalter in der Vor- und Nachbereitung von Eigentümerversammlungen, vertreten Mandanten in Anfechtungsverfahren und beraten umfassend bei baulichen Maßnahmen. Ziel unserer Beratung ist es dabei klare Strukturen zu schaffen und Konflikte effektiv und nachhaltig zu lösen.

  • Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen
  • Beratung zu baulichen Veränderungen und Sanierungen
  • Klärung von Sondernutzungsrechten
  • Unterstützung von Verwaltern und Beiräten
  • Streitlösung innerhalb der Eigentümergemeinschaft

Häufig gestellte Fragen

Auf einen Blick

Wann kann ein Eigentümer Beschlüsse einer Eigentümerversammlung anfechten?
Beschlüsse können angefochten werden, wenn sie rechtswidrig oder fehlerhaft zustande gekommen sind und die Fristen hierfür eingehalten werden. Wir prüfen die Anforderungen und vertreten Sie im gerichtlichen Anfechtungsverfahren.
Was gilt für bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum?
Bauliche Veränderungen bedürfen – abhängig vom Eingriff – der Zustimmung unterschiedlicher Mehrheitserfordernisse. Wir analysieren die Maßnahme rechtlich und begleiten die Umsetzung.
Welche Aufgaben hat der WEG-Verwalter?
Die Aufgaben des WEG Verwalters umfassen die kaufmännische, technische, und organisatorische Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Namentlich zu nennen sind etwa die Erstellung einer Hausgeldabrechnung, eines Wirtschaftsplans oder die Durchführung einer Eigentümerversammlung. Grundlage hierfür sind insbesondere die Regelungen des WEG-Gesetzes. Wir beraten WEG-Verwalter bei Fragen zur täglichen Arbeit, Pflichterfüllung oder Haftungsfragen.
Wie werden die Kosten in einer Eigentümergemeinschaft verteilt?
Die Kostenverteilung richtet sich nach den vorgegebenen Schlüsseln aus Gesetz oder Teilungserklärung. In Frage kommen etwa die Verteilung nach Miteigentumsanteilen, Personentagen oder Anzahl der Einheiten. Wir prüfen, ob Abrechnungen und Wirtschaftspläne korrekt erstellt wurden und beraten von der Erstellung der Abrechnungen bis zur Beschlussfassung Verwalter und Eigentümer.
Was tun bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern einer WEG?
Streitigkeiten lassen sich häufig durch eine juristische Bewertung des Streitgegenstandes und eine frühzeitige Kommunikation lösen. Wir unterstützen bei der Entwicklung von Lösungen und vertreten Ihre Interessen konsequent.
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